Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Auf Basis der Richtlinien des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V.)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, bereits bestehende Übersetzungen bzw. Vorversionen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.
3. Auftragserteilung und Ausführung
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
(2) Vor Erteilung des Auftrags erhält der Auftraggeber ein kostenfreies und unverbindliches Angebot, das von der Übersetzerin auf Grundlage des zu übersetzenden Texts oder eines repräsentativen Ausschnitts des Dokuments sowie der vom Auftraggeber gelieferten Zusatz- und Hintergrundinformationen erstellt wird.
(3) Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich. Liefertermine werden bei Auftragsvergabe vereinbart. Die Übersetzerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die Übersetzerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes werden Lieferfristen und Honorare neu verhandelt.
(4) Das vereinbarte Lieferdatum kann nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber der Übersetzerin innerhalb von zwei(2) Werktagen nach Erhalt des Angebots eine Bestätigung zukommen lässt und ihr alle notwendigen Dokumente und Informationen zur Bearbeitung des Auftrags zur Verfügung stellt. Wird diese Frist überschritten, kann die Übersetzerin das Lieferdatum verschieben.
4. Vergütung und Grundlage der Berechnung
(1) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl des zu übersetzenden Textes ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Angefangene Zeilen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet. Der Schwierigkeitsgrad des Textes wird nach seiner Vorlage von der Übersetzerin verbindlich festgelegt.
(2) Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet.
(3) Für Eilaufträge, besonders aufwändige Terminologierecherche oder sonstigen Zusatzleistungen werden Zuschläge vereinbart.
(4) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen.
(5) Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen. Die Höhe des Vorschusses wird vertraglich festgehalten. Die Bearbeitung des Auftrags beginnt erst mit Erhalt des Vorschusses. Sie kann die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
(6) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
(7) Alle Preise verstehen sich netto. Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsausstellung.
5. Mitwirkung Dritter
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte heranzuziehen. Sie hat dann dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 8 verpflichten.
6. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung müssen binnen einer Frist von fünf(5) Werktagen ab Lieferung der Übersetzung angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Übersetzung als angenommen.
(2) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor.
(3) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(4) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Übersetzerin.
7. Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft hiergegen Vorkehrungen. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Eine Haftung der Übersetzerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
(3) Der Auftraggeber ist zur Prüfung der Übersetzung verpflichtet. Für Schäden, die Dritten durch die ungeprüfte Weitergabe einer Übersetzung entstehen, ist eine Haftung der Übersetzerin ausgeschlossen.
8. Berufsgeheimnis und Datenschutz
(1) Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alles zu bewahren, was ihr in Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt wird.
(2) Die Übersetzerin kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn vertrauliche Informationen, besonders bei Übermittlung über das Internet, von Dritten abgefangen werden. Es obliegt dem Auftraggeber, mit der Übersetzerin geeignete Übertragungsmöglichkeiten für diese Fälle abzusprechen.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin behält sich ein möglicherweise entstandenes Urheberrecht vor. Folglich kann sie verlangen, dass sie in allen Veröffentlichungen der Übersetzung namentlich genannt wird.
(3) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an dem zu übersetzenden Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.
10. Vertragskündigung
(1) Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, nachdem die Übersetzerin mit der Bearbeitung begonnen hat, wird die bereits erfüllte Übersetzungsleistung zu 100 % und die ausstehende Übersetzungsleistung zu 50 % berechnet.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Übersetzerin.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
12. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.